Vorstellung

In Luxemburg ist die Wohnungssuche weiterhin eines der Hauptprobleme für Personen und Haushalte mit geringem Einkommen. Der Wohnungsmangel, das Bevölkerungswachstum und der unaufhörliche Anstieg der Mietpreise sind nur einige Faktoren, die die aktuelle Situation erklären können. Das Problem ist im ganzen Land festzustellen und es ist offensichtlich, dass die vom Sozialamt Wiltz betreuten Gemeinden ebenfalls davon betroffen sind. Zur Unterstützung der Einwohner hat das Sozialamt Wiltz die Abteilung Wohnen eingerichtet, die sich um die Verwaltung der verschiedenen Sozialwohnungen auf dem Gebiet der betreuten Gemeinden kümmert.

Die Abteilung Wohnen des Sozialamts Wiltz bietet zwei verschiedene Konzepte an, um den betroffenen Personen bestmöglich zu helfen :
 

1. Die soziale Mietverwaltung (GLS)

Im Rahmen der GLS übertragen die Eigentümer die Verwaltung ihrer Wohnung der Abteilung Wohnen des Sozialamtes Wiltz, welche Vertragspartner des Ministeriums für Wohnungsbau ist. Die Abteilung Wohnen stellt diese Wohnungen anschließend Personen zur Verfügung, die nur schwer eine Wohnung finden. Grundsätzlich ist die Miete, die von den Bewohnern verlangt wird, niedriger als auf dem privaten Markt.  

Die Vorteile für die Besitzer:

 Garantierte Miete

Durch die Unterzeichnung des Mietvertrags mit einem Vertragspartner des Ministeriums ist die Zahlung der Miete garantiert, selbst für den Fall, dass die Wohnung nicht belegt ist.

Betreuung

Der Bewohner der Immobilie wird von einem Team von Sozialexperten betreut, das ihn während der gesamten Vertragsdauer begleitet und gegebenenfalls interveniert.

Verfügbarkeit

Die Immobilie bleibt für den Besitzer verfügbar. Bei Eigenbedarf kann er sie schnell wieder selbst nutzen, da sich der Partner um eine andere Unterkunft für die Bewohner kümmert.

 Instandhaltung

Die Vertragspartner überwachen den Zustand der Mietsache und intervenieren, falls Arbeiten erforderlich sind.

Steuerbefreiung

Der Eigentümer profitiert von einer Steuerbefreiung von 50 % auf die Mieteinkünfte (Steuerreform 2017 – Art. 115/22a), die im Wesentlichen für die Tatsache entschädigt, dass er sein Eigentum ca. 30 bis 40 % günstiger vermietet als auf dem privaten Markt.

Die Vorteile für die Mieter:

 Zugang zu einer erschwinglichen und angemessenen Wohnung

Die Vertragspartner überwachen den Zustand der Mietsache und intervenieren, falls Arbeiten erforderlich sind.

 Soziale Begleitung

Die Familien werden von einem/einer Sozialarbeiter/in bei ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt, mit dem Ziel, eine Wohnung auf dem Primärmarkt zu finden.

2. Soziale Vermietung von kommunalen Sozialwohnungen

Die Gemeinde Wiltz hat die Verwaltung ihrer Wohnungen, die für die soziale Vermietung bestimmt sind, der Abteilung Wohnen des Sozialamtes übertragen. Die Miete für diese Wohnungen wird abhängig von den Einkünften des Haushalts berechnet, gemäß den im Gesetz zur Wohnbeihilfe vom 25. Februar 1979 und in der großherzoglichen Verordnung vom 16. November 1998 festgelegten Bedingungen.

VERFAHREN UND BEDINGUNGEN